Das von der hochlöbl. Reichs-Stände Commission gefällte Urtheil, betreffend die von dem Herrn Justitz-Cantzler, dem wohlgeb. Hrn. Peter Silfverschiold [sic], dem hochwohlgeb. General-Lieutenant, Herrn Baron Hinr. Magnus von Buddenbrock, von Amts wegen dahin angeschuldigte Puncte: ... und mithin zu dem, durch Uebergang der Vestung Willmannstrand, und die daselbst wider den Feind verlohrne Action, dem schwedischen Reiche zugefügten ansehnlichen Schaden und Ungemach Ursache gegeben haben soll; verlesen auf dem Reichstag zu Stockholm, den 21 May, st.v. 1743. Aus dem schwedischen Original übersetzt
Das von der hochlöbl. Reichs-Stände Commission gefällte Urtheil, betreffend die von dem Herrn Justitz-Cantzler, dem wohlgeb. Hrn. Peter Silfverschiold [sic], dem hochwohlgeb. General-Lieutenant, Herrn Baron Hinr. Magnus von Buddenbrock, von Amts wegen dahin angeschuldigte Puncte: ... und mithin zu dem, durch Uebergang der Vestung Willmannstrand, und die daselbst wider den Feind verlohrne Action, dem schwedischen Reiche zugefügten ansehnlichen Schaden und Ungemach Ursache gegeben haben soll; verlesen auf dem Reichstag zu Stockholm, den 21 May, st.v. 1743. Aus dem schwedischen Original übersetzt
Das von der hochlöbl. Reichs-Stände Commission gefällte Urtheil, betreffend die von dem Herrn Justitz-Cantzler, dem wohlgeb. Hrn. Peter Silfverschiold [sic], dem hochwohlgeb. General-Lieutenant, Herrn Baron Hinr. Magnus von Buddenbrock, von Amts wegen dahin angeschuldigte Puncte: ... und mithin zu dem, durch Uebergang der Vestung Willmannstrand, und die daselbst wider den Feind verlohrne Action, dem schwedischen Reiche zugefügten ansehnlichen Schaden und Ungemach Ursache gegeben haben soll; verlesen auf dem Reichstag zu Stockholm, den 21 May, st.v. 1743. Aus dem schwedischen Original übersetzt
Das von der hochlöbl. Reichs-Stände Commission gefällte Urtheil, betreffend die von dem Herrn Justitz-Cantzler, dem wohlgeb. Hrn. Peter Silfverschiold [sic], dem hochwohlgeb. General-Lieutenant, Herrn Baron Hinr. Magnus von Buddenbrock, von Amts wegen dahin angeschuldigte Puncte: ... und mithin zu dem, durch Uebergang der Vestung Willmannstrand, und die daselbst wider den Feind verlohrne Action, dem schwedischen Reiche zugefügten ansehnlichen Schaden und Ungemach Ursache gegeben haben soll; verlesen auf dem Reichstag zu Stockholm, den 21 May, st.v. 1743. Aus dem schwedischen Original übersetzt